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Rechtliches

Barrierefreiheit

Was auf dieser Website umgesetzt ist und wo die Grenzen liegen

Anspruch

Diese Website soll für alle nutzbar sein, auch mit Screenreader, Tastatur oder vergrößerter Darstellung. Eine gesetzliche Pflicht besteht für mich nicht — als Einzelunternehmen falle ich unter die Ausnahme des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Der Anspruch ergibt sich aus meiner Arbeit: Ich berate zu Anforderungen, die andere umsetzen müssen. Dann prüfe ich sie zuerst bei mir selbst.

Umsetzung

Alle Texte erfüllen die Kontrastanforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, der Fokus ist sichtbar. Überschriften und Abschnitte sind ausgezeichnet, sodass Screenreader die Struktur erkennen. Bei 200 Prozent Vergrößerung bleibt alles erreichbar, ohne seitliches Scrollen. Bewegungen sind reduziert, wenn das Betriebssystem das vorgibt. Die Seite kommt ohne JavaScript aus.

Grenzen

Es gab keine Prüfung durch eine Fachstelle und keine Tests mit Menschen, die täglich auf Hilfsmittel angewiesen sind. Geprüft habe ich mit Bordmitteln, darunter ein Durchgang mit VoiceOver.

Rückmeldung

Schreiben Sie mir bitte an ruth@christen-consulting.de, wenn Ihnen etwas auffällt. Ich freue mich über Feedback und bessere gerne nach.

Stand: